Statuten

Name, Rechtsnatur, Dauer, Sitz

Unter der Bezeichnung „KIS - Konferenz Informatikschulen Schweiz" (nach-stehend KIS genannt) besteht auf unbestimmte Zeit ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz des Verbandes befindet sich am Domizil der Geschäftsstelle.

Zweck und Aufgaben

Die KIS bezweckt den Zusammenschluss der Informatik-Schulen in der ganzen Schweiz zur Koordination der Anbieter von Bildungsgängen im Bereich der höher-en Berufsbildung und in den in der Geschäftsordnung erwähnten Bereichen. Der Verein hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Bildung eines Kompetenzzentrums für Fragen der anbietenden Institutionen im Bereich der höheren Berufsbildung, insbesondere in Zusammenhang mit den Bedürfnissen der Mitglieder und deren Teil-nehmenden.
  2. Wahrung der Interessen durch ein Mitspracherecht in den ent-sprechenden Gremien bei Fragen der höheren Berufsbildung, namentlich bei der Auf-stellung von Ausbildungs- und Prüfungsreglementen sowie Rahmen-lehr-plänen und bei der Zulassung von Absolventen der Mitgliedschulen zu staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfungen. Die Vertretung von gemeinsamen Anliegen in der Öffentlichkeit, gegenüber den Behörden und Verbänden (OdA`s).
  3. Erstellen von Empfehlungen und Richtlinien für Rahmenlehrpläne,
    Prüfungsreglemente und Prüfungsdurchführungen.
  4. Die Aufrechterhaltung und Förderung des Leistungsniveaus an den
    Mitgliedschulen sowie die Förderung der Zusammenarbeit unter den Mitgliedern. Die Mitgliedschulen verpflichten sich zur korrekten kaufmänn-ischen und pädagogischen Führung ihrer Bildungsinstitute.
  5. Koordination, Unterstützung bei Ausbildungsaktivitäten von Mitgliedern im Bereich der Mitarbeitenden.
  6. Den Dialog in der höheren Berufsbildung mit behördlichen, politischen,
    wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Gremien zu pflegen.


Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Er ist gemeinnützig. Allfällige Überschüsse aus Subventionen, Beiträgen, Sponsoring oder sonstigen Erträgen werden zur Förderung von Projekten oder im Sinne der zweckgebundenen Vergabe eingesetzt.

Download vollständige Statuten 2011

Download Geschäftsordnung 2011